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Geothermieanlage (Brunnen)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Geothermieanlage im offenen System errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers.

An wen muss ich mich wenden?

Die untere Wasserbehörde steht Ihnen für Fragen zum Thema "Geothermie" zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formular zur Errichtung von Brunnen mit den benötigten Angaben und Unterlagen
  • Darüberhinaus wird eine Projektbeschreibung benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Erdaufschlüsse sind drei Monate vor Beginn anzuzeigen. 

Rechtsgrundlage

ThürWG, WHG

Was sollte ich noch wissen?

Die Errichtung der Geothermieanlage darf nur durch ein Bohrunternehmen mit Zertifizierung nach DVGW W120 erfolgen. Diese sind sind im Internet unter www.dvgw.de oder www.zert-bau.de aufgelistet.