Bauschutt
Leistungsbeschreibung
Bauschutt ist mineralischer Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Es besteht die Pflicht zur ordnungsgemäßen Entsorgung in dafür zugelassenen Abfallanlagen. Ausnahmen der Verwendung sind möglich im Rahmen von baulichen Maßnahmen. Die Verwendung nach guter fachlicher Praxis hat in Anlehnung der Richtlinie der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) M20 - "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln" zu erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Die untere Abfallbehörde steht Ihnen für Fragen rund ums Thema "Bauschutt" zur Verfügung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zunächst sind keine Unterlagen erforderlich, da die konkrete Fragestellung im Gespräch mit den Mitarbeitern zunächst genau geklärt werden muss.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
KrWG