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Fischerprüfung Zulassung beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Fischerprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Thüringer Fischereischeines. Sie unterliegt strengen Regeln und wird nach definierten Rahmenbedingungen abgelegt.

Für die Teilnahme an der Fischerprüfung müssen Sie zunächst zur Prüfung zugelassen werden. Dies erfolgt nach geregelten Bedingungen.

Die schriftliche Fischerprüfung legen Sie nach Ihrer Zulassung bei der zuständigen unteren Fischereibehörde ab.

Verfahrensablauf

Die zuständige untere Fischereibehörde gibt Prüfungsort und Prüfungstermin mindestens 3 Monate vor dem festgelegten Prüfungstermin in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt. Daraufhin können Sie den Antrag zur Prüfungszulassung stellen, der spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen muss. Ebenso müssen Sie die Prüfungsgebühr 4 Wochen vor dem Prüfungstermin entrichten.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular laut ThürFischAVO
  • Teilnahmebestätigung eines anerkannten Vorbereitungslehrganges

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 35,00 EUR
Prüfungsgebühr

Welche Fristen muss ich beachten?

  • 4 Wochen bei Antrag auf Zulassung zur schriftlichen Fischerprüfung
  • 4 Wochen bei der Entrichtung der Prüfungsgebühr

Rechtsbehelf

Regelungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.

Ein Service des Landes Thüringen