H I N W E I S E Z U R A N M E L D U N G F Ü R E I N E N K I N D E R -
T A G E S S T Ä T T E N P L A T Z
1. Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz haben nach § 2 Abs. 1 ThürKitaG alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr, deren Hauptwohnsitz sich innerhalb Thüringens befindet.
2. Die Anmeldung ist bis spätestens 28. Februar eines Jahres abzugeben.
Es werden nur Anmeldungen für den Zeitraum vom 1. August des laufenden Jahres bis 31. Juli des Folgejahres berücksichtigt.
3. Die Zuweisung der Plätze erfolgt bis spätestens 15. Mai.
Nach der Zuweisung hat bis zum 31. Mai eine verbindliche Anmeldung in der jeweiligen Kindertageseinrichtung zu erfolgen. Sollte dies nicht geschehen, erlischt der Anspruch auf den zugewiesenen Kindertagesstättenplatz.
Mit der verbindlichen Anmeldung verpflichten sich die Erziehungsberechtigten ab dem Aufnahmedatum den fälligen Elternbeitrag an den jeweiligen Träger der
Kindertageseinrichtung zu zahlen.
4. Bei der Auswahl der Einrichtungen wird berücksichtigt, ob bereits Geschwisterkinder eine Einrichtung besuchen oder besondere soziale Gesichtspunkte beachtet werden müssen. Zu diesen zählen unter anderem: alleinerziehend, keinen Führerschein, Ausbildungsverhältnis,
Studium.
Die Stadt Schleiz kann hierzu verschiedene Nachweise und Bestätigungen verlangen.
5. Die Stadt Schleiz stellt nachfolgende Einrichtungen zur Verfügung:
a) Kindergarten Lebenshilfe Schleiz-Bad Lobenstein e.V
Parkkindergarten
Werner-Seelenbinder-Straße 1, 07907 Schleiz
Telefon: 0 36 63 / 40 10 22
b) Kindergarten Lebenshilfe Schleiz-Bad Lobenstein e.V
Kindergarten „Regenbogenland“ Möschlitz
Untere Kirchstraße 9, 07907 Schleiz
Telefon: 0 36 63 / 40 33 30
c) Kindergarten des DRK Saale-Orla e.V.
Kindergarten „Pfiffikus“ Oberböhmsdorf
Lottoweg 10, 07907 Schleiz
Telefon: 0 36 63 / 42 25 05
d) Kindergarten der Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein
Evangelischer Kindergarten Schleiz
August-Bebel-Straße 9, 07907 Schleiz
Telefon: 0 36 63 / 42 32 57
6. Gemäß § 4 ThürKitaG haben Eltern das Recht, im Rahmen freier Kapazitäten, zwischen verschiedenen Kindertageseinrichtungen sowie Angeboten der Kindertagespflege am Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder an einem anderen Ort innerhalb von Thüringen zu wählen.
Sie müssen den Träger der gewünschten Einrichtung sowie die Wohnsitzgemeinde allerdings in der Regel sechs Monate im Voraus darüber informieren.
Die Zuweisung eines Kindes mit gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb von Schleiz in eine Einrichtung der Stadt Schleiz erfolgt nur nach Vorlage der Bestätigung der
Wohnsitzgemeinde.
[]({verfahrenFileUrl}/Hinweisblatt_zu_den_Aufnahmemodalitäten.pdf)
[Bestätigung zu der Benutzungs- und Gebührensatzung der einzelnen Gemeinden]({verfahrenFileUrl}/Bestätigung_zu_der_Benutzungs-_und_Gebührensatzung_der_einzelnen_Gemeinden.pdf)