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Beschwerden zu Lärm

Leistungsbeschreibung

Im Umfeld gewerblicher und industrieller Anlagen können Lärmemissionen bei Anwohnern zu gesundheitlichen Problemen führen. Informationen über die Anlagen und eine mögliche Abhilfe können Sie bei der unteren Immissionsschutzbehörde erhalten. Für eine Beschwerde fassen Sie bitte Ihre Angaben in dem Formblatt "Nachbarschaftsbeschwerde" zusammen und senden Sie diese der unteren Immissionsschutzbehörde zu. Weiterhin ist für die Ursachenklärung mit dem Anlagenbetreiber auch das ausgefüllte Formblatt "Erfassungsbogen Lärm" erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

Die untere Immissionsschutzbehörde steht Ihnen für Fragen rund ums Thema "Lärm" zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Reichen Sie uns Ihre Beschwerde mit dem Formblatt "Anzeige Nachbarschaftsbeschwerde" ein. Ergänzen Sie Ihre Angaben um den "Erfassungsbogen Lärm".

Welche Gebühren fallen an?

Wenn die Beschwerde wiederholt unberechtigt ist, können die entstanden Verwaltungskosten auf den Anzeigenden umgelegt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage

BImSchG