Sportförderung

Der Saale-Orla-Kreis gewährt finanzielle Zuwendungen zur Förderung in Sportes im Landkreis 

  • Sportveranstaltungen von überörtlicher und besonderer sportlicher Bedeutung
    Die Antragstellung und Bewilligung für Sportveranstaltungen von überörtlicher und besonderer sportlicher Bedeutung erfolgt über das Landratsamt, Büro des Landrates. Zuwendungsfähig sind Kreis-, Bezirks-, Landesmeisterschaften, Deutsche Meisterschaften, internationale Veranstaltungen sowie Länderwettkämpfe. Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 1.000 Euro. Verpflegungsleistungen werden nicht gefördert.
    Termin für die Antragstellung von Sportveranstaltungen ist der 30. April des laufenden Jahres.

  • Kauf von langlebigen Sportgeräten
    Für die Förderung der Anschaffung von langlebigen Sportgeräten ist der Kreissportbund Saale-Orla zuständig. Gefördert wird die Beschaffung von Sportgeräten, die mindestens 3 Jahre bei normaler Abnutzung verwendet werden können, der unmittelbaren Sportausübung dienen und deren Einzelbeschaffungspreis mindestens 100,00 Euro beträgt. Die Zuwendung beträgt maximal 33 % der Ausgaben und maximal 2.000 Euro.
    Termin für die Antragstellung zum Kauf von Sportgeräten ist der 30. April des laufenden Jahres.

  • Trainingsstunden für lizenzierte Übungsleiter im Bereich des Kinder- und Jugendsportes
    Für die finanzielle Unterstützung von Trainingsstunden für lizenzierte Übungsleiter im Bereich des Kinder- und Jugendsportes ist der Kreissportbund Saale-Orla zuständig. Voraussetzung ist eine gültige Lizenz des Deutschen Sportbundes. Die finanzielle Bezuschussung wird jährlich anhand der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel neu festgelegt.
    Termin für die Antragstellung für die Förderung von Trainingsstunden lizenzierter Übungsleiter ist der 30. September des laufenden Jahres.


Antragsberechtigt sind Sportvereine und -verbände, wenn sie ihren Sitz im Saale-Orla-Kreis haben. Sie müssen zur Zeit der Antragstellung mindestens ein halbes Jahr bestehen.