Sport im Freien wieder mit Zuschauern möglich

16. Juli 2020 - Neue Verordnung erlaubt bis zu 200 Besucher von Sportveranstaltungen im Freien / Geordneter Zu- und Abgang sowie die Wahrung der Abstandsregeln als Grundvoraussetzung für eine Genehmigung

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Schleiz. Mit dem heutigen Donnerstag tritt nicht nur die neue Thüringer Corona-Verordnung in Kraft, die die bisherigen Regelungen mit leichten Korrekturen fortschreibt, auch das Bildungsministerium hat sein Regelwerk für Kindergärten, Schulen und den organisierten Sport angepasst. Damit einhergehend dürften viele Sportvereine aufatmen, die nun wieder Besucher an ihren Wettkampfstätten begrüßen und auf teils überlebenswichtige Zuschauereinnahmen hoffen dürften.

Konkret sind Sportveranstaltungen mit bis zu 200 Zuschauern unter freiem Himmel erlaubt – das allerdings nur, wenn ein geeignetes Infektionsschutzkonzept vorliegt, das vom Gesundheitsamt genehmigt ist. Neben den allgemeinen Hygieneregeln kommt es dabei vor allem auf zwei Dinge an: „Es muss eine sichere und funktionierende Regelung für den Zu- und Abgang der Zuschauer gefunden werden und es muss sichergestellt sein, dass die Abstandsregeln eingehalten werden. Ansonsten können wir keine Genehmigung erteilen“, erklärt Amtsarzt Dr. Torsten Bossert.

Für ihn und sein Team des Fachdienst Gesundheit im Landratsamt bringt die neue Gesetzeslage einmal mehr zusätzliche Arbeit mit sich, denn auch im Sport ist es so, dass jede Veranstaltung einzeln betrachtet werden muss und damit ein eigenes Konzept benötigt. „Wenn es stimmig ist, kann das Konzept natürlich auf verschiedene Veranstaltungen angewendet werden, aber wenn beispielsweise ein Fußballverein in den kommenden Wochen zehn Spiele plant, müssen eben auch zehn Anträge gestellt werden. Die Alternative ist der Ausschluss von Zuschauern“, erklärt Dr. Torsten Bossert die Tücken der Bürokratie.

Nichtsdestotrotz dürfte der Aufwand in weiten Teilen der Sportlerlandschaft in Kauf genommen werden, um sich nach den ersten vorsichtigen Schritten zur Öffnung des organisierten Sports wieder ein Stück weiter in Richtung Normalität zu tasten.

Zu finden ist der Antrag auf Erlaubnis einer Veranstaltung, der nicht nur für Sportereignisse sondern für Ausnahmegenehmigungen für weitere öffentliche Veranstaltungen gilt, auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Corona / Veranstaltungen & Versammlungen.

Pressesprecher Alexander Hebenstreit