Weitere Erleichterungen treten im Saale-Orla-Kreis in Kraft

7. Februar 2022 - Höhere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen erlaubt / Kontaktbeschränkungen gelockert / Erleichterte Zutrittsregelung für verschiedene Angebote

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Schleiz. Nur einen Tag nach Inkrafttreten der geänderten Thüringer Corona-Verordnung, die bereits einige Lockerungen mit sich brachte, können sich die Menschen im Saale-Orla-Kreis auf weitere Erleichterungen des täglichen Lebens einstellen. Am heutigen Montag unterzeichnete Landrat Thomas Fügmann eine Allgemeinverfügung, die am morgigen Dienstag in Kraft tritt. Möglich wird das trotz einer Sieben-Tage-Inzidenz von aktuell 794,9 durch die relativ entspannte Situation in den Thüringer Krankenhäusern.

„Wir gehen durchaus ein gewisses Wagnis ein, in der jetzigen Situation mit rasant ansteigenden Infektionszahlen weitere Lockerungen zu ermöglichen. Allerdings zeigen Erfahrungen aus anderen Regionen, dass unser Gesundheitssystem Infektionen mit der Omikron-Variante des Corona-Virus trotz sehr hoher Fallzahlen verkraften kann und insbesondere Menschen mit Impfschutz nur in Ausnahmefällen schwere Verläufe fürchten müssen. Da im Saale-Orla-Kreis inzwischen in der besonders gefährdeten Altersgruppe der über 60-Jährigen mehr als Dreiviertel der Bürgerinnen und Bürger geimpft sind, sind wir bereit, dieses Risiko einzugehen“, erklärt Landrat Thomas Fügmann.

Konkret erlaubt die neue Allgemeinverfügung unter anderem höhere Teilnehmerzahlen für öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen und weniger strenge Kontaktbeschränkungen. In mehreren Bereichen – unter anderem für touristische Übernachtungen, Museen und Bibliotheken oder den Freizeitsport unter freiem Himmel – wird dann nur noch die 3G-Regelung (Zutritt für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen) gelten. Für Fitnessstudios und Schwimmbäder lautet die Vorgabe ab Dienstag 2G statt 2G-Plus. Damit entfällt die zusätzliche Testpflicht für Geimpfte und Genesene.

Gültig sind die neuen Regelungen bis einschließlich 2. März; analog zur Thüringer Landesverordnung. Entscheidend bleibt jedoch die Situation in den Krankenhäusern. So darf die Hospitalisierungsinzidenz des Saale-Orla-Kreises (Zahl der corona-bedingten Krankenhauseinweisungen in einer Woche, hochgerechnet auf 100.000 Einwohner) den Wert von 12,0 nicht übersteigen (Stand 7. Februar: 8,8). Gleiches gilt für die thüringenweite, corona-bedingte Intensivbettenauslastung, die maximal 12 Prozent betragen darf (Stand 7. Februar: 8,3 Prozent). Wird einer der beiden Grenzwerte für drei aufeinanderfolgende Tage überschritten, müssten die zusätzlichen Erleichterungen zurückgenommen werden und es würden wieder die Regel-Maßnahmen für Thüringen gelten.

Die neue Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises ist auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Corona veröffentlicht, wo auch die wichtigsten Corona-Regelungen überblickartig zu finden sind.

Pressesprecher
Alexander Hebenstreit