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Fahrzeughalterwechsel / Verkauf

Leistungsbeschreibung

Änderungen in der Person oder Anschrift des Halters müssen der Zulassungsbehörde unverzüglich mitgeteilt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Umzug innerhalb des Landkreises
Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief, wenn dieser vor dem 01.10.2005 ausgefertigt wurde
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung(nicht älter als 3 Monate)
  • Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung (Abgasuntersuchung ist seit dem 01.01.2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung) bei Fahrzeugen, für die eine HU/AU fällig war - ggf. SP-Protokoll/Prüfbuch
  • grundsätzlich notwendige Unterlagen zum Fahrzeughalter

Namensänderung
Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung (Abgasuntersuchung ist seit dem 01.01.2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung) bei Fahrzeugen, für die eine HU/AU fällig war - ggf. SP-Protokoll/Prüfbuch
  • grundsätzlich notwendige Unterlagen zum Fahrzeughalter

Änderung Technik
Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 19 oder § 21 StVZO
  • Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung (Abgasuntersuchung ist seit dem 01.01.2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung) bei Fahrzeugen, für die eine HU/AU fällig war - ggf. SP-Protokoll/Prüfbuch
  • grundsätzlich notwendige Unterlagen zum Fahrzeughalter

Änderung Saisonkennzeichen
Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen oder Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • amtliche Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB – 7stellige Kombination aus Ziffern und Zahlen)
  • Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung (Abgasuntersuchung ist seit dem 01.01.2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung) bei Fahrzeugen, für die eine HU/AU fällig war - ggf. SP-Protokoll/Prüfbuch
  • zusätzlich bei Oldtimern: Gutachten nach §23 FZV
  • grundsätzlich notwendige Unterlagen zum Fahrzeughalter

Umkennzeichnung
Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • amtliche Kennzeichen
  • Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung (Abgasuntersuchung ist seit dem 01.01.2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung) bei Fahrzeugen, für die eine HU/AU fällig war - ggf. SP-Protokoll/Prüfbuch
  • grundsätzlich notwendige Unterlagen zum Fahrzeughalter

Internationale Zulassung für nationales Kennzeichen
Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
  • Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung (Abgasuntersuchung ist seit dem 01.01.2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung) bei Fahrzeugen, für die eine HU/AU fällig war - ggf. SP-Protokoll/Prüfbuch
  • grundsätzlich notwendige Unterlagen zum Fahrzeughalter

 

Welche Gebühren fallen an?

Zulassungsgebühren zwischen 5 - 100 € nach der GebOSt

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung muss unverzüglich mitgeteilt werden.

Rechtsgrundlage

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Was sollte ich noch wissen?

Für Bevollmächtigte gilt:
Anstelle des Original-Personalausweises kann eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters unter folgenden Voraussetzungen vorgelegt werden:

  1. Die Kopie muss als solche erkennbar sein (durch Aufdruck "Kopie").
  2. Die Kopie darf ausschließlich zu Identifizierungszwecken bei der Zulassungsbehörde verwendet werden. Die Vorlage, einer vom Antragsteller persönlich unterzeichneten Vollmacht durch den Bevollmächtigten/Zulassungsdienst, ist weiterhin notwendig.
  3. Der Antragsteller ist durch den Bevollmächtigten/Zulassungsdienst auf die Möglichkeit der Schwärzung von Daten auf der Kopie hinzuweisen, die nicht zur Identifizierung benötigt werden. Dies gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- Seriennummer. Benötigt werden für Zwecke der KFZ-Zulassung bei natürlichen Personen lediglich folgende Halterdaten: Familienname, Geburtsname, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort.