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Kfz: Außerbetriebsetzung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ihr Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen) wollen, müssen Sie dies beantragen.

Es besteht die Möglichkeit die Außerbetriebsetzung bei der Kfz-Zulassungbehörde durchzuführen. Vorsprechen kann der Fahrzeughalter, der Eigentümer des Fahrzeuges, ein Beauftragter oder ein Verfügungsberechtigter. Der Antrag auf Außerbetriebsetzung ist entsprechend auszufüllen.

 

Die vorübergehende Stilllegung und die endgültige Abmeldung eines Fahrzeuges wurden im Jahr 2007 als "Außerbetriebsetzung" zusammengefasst.

Bei der Außerbetriebsetzung kann das Kennzeichen entweder für das gleiche Fahrzeug 1 Jahr oder für den gleichen Fahrzeughalter und ein anderes Fahrzeug reserviert werden (bei persönlicher Vorsprache am Schalter für 1 Jahr und Online für 4 Wochen). Ansonsten wird das Kennzeichen neu vergeben.

Nach § 16 (2) FZV kann das Fahrzeug innerhalb eines Zeitraumes von 7 Jahren nach der Außerbetriebsetzung mit einer gültigen Hauptuntersuchung nach § 29 Straßenverkehrszulassungs-Ordnung wieder zugelassen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein alt
  • Kennzeichen
  • Antrag auf Außerbetriebsetzung (Formular)

Welche Gebühren fallen an?

Zulassungsgebühren zwischen 5-50 € nach der GebOSt

Rechtsgrundlage

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Was sollte ich noch wissen?

Die Außerbetriebsetzung ist auch im Online-Verfahrensweg möglich.

Elektronische Antragstellung