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Halterauskunft

Leistungsbeschreibung

Auskünfte aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) erhalten nur berechtigte Stellen und Bürger zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr.

Dabei ist darzulegen, dass die Angaben zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein Antrag (schriftlich oder per Email mit Begründung) ist nötig.

Welche Gebühren fallen an?

Zulassungsgebühren von 5 € bis 10 € nach der GebOSt

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) § 39 StVG