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Fahrzeug - Kennzeichenarten

Leistungsbeschreibung

Kennzeichen erhalten durch die Ausfertigung Urkundencharakter. Das bedeutet, dass daran nichts verändert werden darf - z.B. durch Knicken oder Aufbringen von Aufklebern

Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
  • Bankverbindung (für KFZ-Steuer)
  • Vollmacht (für Bevollmächtigte)

Welche Gebühren fallen an?

Zulassungsgebühren zwischen 5- 100 € nach der GebOSt

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Was sollte ich noch wissen?

Für Bevollmächtigte gilt:
Anstelle des Original-Personalausweises kann eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters unter folgenden Voraussetzungen vorgelegt werden:

  1. Die Kopie muss als solche erkennbar sein (durch Aufdruck "Kopie").
  2. Die Kopie darf ausschließlich zu Identifizierungszwecken bei der Zulassungsbehörde verwendet werden. Die Vorlage einer, vom Antragsteller persönlich unterzeichneten, Vollmacht durch den Bevollmächtigten/Zulassungsdienst ist weiterhin notwendig.
  3. Der Antragsteller ist durch den Bevollmächtigten/Zulassungsdienst auf die Möglichkeit der Schwärzung von Daten auf der Kopie hinzuweisen, die nicht zur Identifizierung benötigt werden. Dies gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- Seriennummer. Benötigt werden für Zwecke der KFZ-Zulassung bei natürlichen Personen lediglich folgende Halterdaten: Familienname, Geburtsname, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort.