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Bauen - Anzeige der Nutzungsaufnahme

Leistungsbeschreibung

Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde über die geplante Nutzungsaufnahme zu informieren.

Voraussetzungen

Sie sind Bauherr des Vorhabens. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor der Nutzungsaufnahme in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

Was sollte ich noch wissen?

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis: ( Saale-Orla-Kreis )

Anträge inklusive Anlagen können im PDF Format bis zu einer Nachrichtengröße von maximal 35 MB je Email an die Emailadresse gesendet werden. Sollte die Nachrichtengröße nicht ausreichen, kann man den Antrag auch in mehreren Emails einreichen.

Ein Service des Landes Thüringen