Bauen - Bestätigung der Verfahrensfreiheit
Leistungsbeschreibung
Gewisse Bauvorhaben sind nicht baugenehmigungspflichtig. Sie sind somit verfahrensfrei. Bei Unklarheit darüber kann ein Bauherr beantragen, dass die untere Bauaufsichtsbehörde dies prüft und soweit Verfahrensfreiheit vorliegt, dies auch bestätigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
formloser Antrag
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Anträge / Formulare
formlos
Elektronische Antragstellung
Anträge inklusive Anlagen können im PDF Format bis zu einer Nachrichtengröße von maximal 35 MB je Email an die Emailadresse bauordnung@lrasok.thueringen.de gesendet werden. Sollte die Nachrichtengröße nicht ausreichen, kann man den Antrag auch in mehreren Emails einreichen.