Baugenehmigung (Bauantrag)
Leistungsbeschreibung
Wenn Neubauten errichtet, Veränderungen an Bauten vorgenommen werden oder eine Nutzungsänderung erfolgen soll, ist dafür meistens eine Baugenehmigung oder ein anderes bauaufsichtliches Verfahren (Genehmigungsfreistellungsverfahren) notwendig. Liegt das Baugrundstück in einem ausgewiesenen Baugebiet, kann eine Bauanzeige [Genehmigungsfreistellungsverfahren] ausreichend sein.
Für die meisten Bauanträge ist die Erstellung der Bauvorlagen und eine Unterschrift durch eine bauvorlageberechtigte Person erforderlich. In die Bauunterlagen sollte man vorher seinen Nachbarn Einsicht gewähren; eine Beteiligung ist in den meisten Fällen aber nicht vorgeschrieben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
in dreifacher Ausfertigung:
- förmlicher Antrag
- ggf. Antrag auf Zulassung einer Ausnahme/Befreiung/Abweichung
- Lageplan/Liegenschaftskarte
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- ggf. Betriebsbeschreibung (Gewerbe bzw. Landwirtschaft)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren sind in der Thüringer Baugebührenverordnung festgelegt.
Rechtsgrundlage
Thüringer Bauordnung
Anträge / Formulare
Die Antragsformulare finden Sie im Bereich "Formulare" auf dieser Seite.
Elektronische Antragstellung
Anträge inklusive Anlagen können im PDF Format bis zu einer Nachrichtengröße von maximal 35 MB je Email an die Emailadresse bauordnung@lrasok.thueringen.de gesendet werden. Sollte die Nachrichtengröße nicht ausreichen, kann man den Antrag auch in mehreren Emails einreichen.