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Bauaufsicht

Leistungsbeschreibung

Die untere Bauaufsichtsbehörde ist beim Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Bauordnung, angesiedelt. Das Bauordnungsamt überwacht die Einhaltung des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

  • Prüfen von Bauanträgen
  • Erteilen von Baugenehmigungen
  • Beantworten von Bauvoranfragen
  • Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
  • Erteilung von Prüfaufträgen für bautechnische Prüfung
  • Prüfen von Sonderbauten
  • Mitwirken bei der Brandschau
  • Bearbeiten von Widersprüchen
  • Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
  • Eintragen der Baulasten und Führen des Baulastenverzeichnisses

Neben der Tätigkeit als Genehmigungsbehörde hat die untere Bauaufsichtsbehörde bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Bauwerken darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Verstöße gegen Bauvorschriften können einerseits im Rahmen allgemeiner behördlicher Kontrollen festgestellt, andererseits durch Anzeigen von Nachbarn sowie von Städten und Gemeinden bekannt werden. Je nach Situation werden hierzu ordnungsbehördliche Verfahren eingeleitet mit dem Ziel:

  • der Baueinstellung von illegal in Errichtung befindlichen Bauwerken,
    der Beseitigung von „Schwarzbauten“,
    der Untersagung illegaler Nutzungen,
    der Sicherung von einsturzgefährdeten Gebäuden/Gebäudeteilen etc.

Zur Durchsetzung des Baurechts werden baurechtliche Verfügungen unter Androhung von Zwangsmitteln (u. a. Zwangsgeld und Ersatzvornahme) erlassen. Als Sanktion derartiger Verstöße ermöglicht die Thüringer Bauordnung die Verhängung eines Bußgeldes.