Bauen - Antrag auf Auskunft / Einsicht / Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung, mit der Sie sich als Eigentümer verpflichten, auf Ihrem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis bei der unteren Bauaufsichtsbehörde rechtswirksam.
Baulasten können den Wert oder die Nutzbarkeit eines Grundstücks beeinflussen. Es ist daher sinnvoll, sich beispielsweise vor dem Kauf eines Grundstücks darüber zu informieren, ob ein Grundstück mit einer oder mehreren Baulasten belastet ist. Dazu erteilt Ihne die zuständige Behörde Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis – allerdings nur dann, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Auf Antrag kann Ihnen ein Auszug aus dem Verzeichnis angefertigt werden.
Voraussetzungen
Das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme und Auskunft müssen Sie gegenüber der Bauaufsichtsbehörde begründen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis: ( Saale-Orla-Kreis )
Auskunft aus dem Baulastenregister:
- Antrag
- aktueller Grundbuchauszug (ohne Abt. III) des Grundstückes (nicht älter als 1 Monat)
- Nachweis für das berechtigte Interesse (falls Antragsteller nicht Eigentümer ist), ggf. Kaufvertrag, Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis: ( Saale-Orla-Kreis )
pro Flurstück 25 Euro
Bearbeitungsdauer
Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis: ( Saale-Orla-Kreis )
ca. 2 Wochen
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis: ( Saale-Orla-Kreis )
Die Antragsformulare finden Sie im Bereich "Formulare" auf dieser Seite.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Elektronische Antragstellung
Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis: ( Saale-Orla-Kreis )
Anträge inklusive Anlagen können im PDF Format bis zu einer Nachrichtengröße von maximal 35 MB je Email an die Emailadresse bauordnung@lrasok.thueringen.de gesendet werden. Sollte die Nachrichtengröße nicht ausreichen, kann man den Antrag auch in mehreren Emails einreichen.
Ein Service des Landes Thüringen