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Bauen - Antrag auf Löschen einer Baulast aus dem Baulastenverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung, mit der sich der oder die Eigentümer verpflichten, auf Ihrem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Das Grundstück wird durch die Baulast »belastet«.

Rechtsgrundlage für Baulasten ist  § 82 der Thüringer Bauordnung (ThürBauO) . Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis bei der unteren Bauaufsichtsbehörde rechtswirksam.

Eine Baulast kann aus dem Baulastenverzeichnis gelöscht werden, wenn kein öffentliches Interesse mehr an der Verpflichtung besteht. Die Löschung kann von Amts wegen durch die untere Bauaufsichtsbehörde erfolgen oder auf Antrag eines Grundstückeigentümers. Die Aufgabe der Baulast erfolgt durch einen schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde. Vor dem Verzicht werden der Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.

Für das Löschen einer Baulast aus dem Baulastenverzeichnis auf Antrag des Grundstückseigentümers fallen Gebühren an.

Voraussetzungen

Der Verzicht auf eine Baulast wird durch die Bauaufsichtsbehörde erklärt, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht.

Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis: ( Saale-Orla-Kreis )

Löschung einer Baulast:

  • Antrag
  • aktueller Grundbuchauszug (ohne Abt. III) des Grundstückes (nicht älter als 1 Monat)
  • Vollmacht (falls Antragsteller nicht Eigentümer ist)

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kostenlos

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ca. 8 Wochen

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

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Die Antragsformulare finden Sie im Bereich "Formulare" auf dieser Seite.

Was sollte ich noch wissen?

an die untere Bauaufsichtsbehörde

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Anträge inklusive Anlagen können im PDF Format bis zu einer Nachrichtengröße von maximal 35 MB je Email an die Emailadresse gesendet werden. Sollte die Nachrichtengröße nicht ausreichen, kann man den Antrag auch in mehreren Emails einreichen.

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