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Familienerholung - Förderung

Leistungsbeschreibung

In über 80 gemeinnützigen Familienferienstätten überall in Deutschland finden Familien Angebote für Klein und Groß, Spiel und Spaß, Erlebnis-, Natur und Umweltpädagogik, Gesundheitsvorsorge, Stärkung der Erziehungs- und Medienkompetenz. Zeit und Raum für die je eigenen Bedürfnisse, Erfahrungsaustausch mit anderen Familien: So tanken Familien Kraft, bekommen Orientierung und nehmen Impulse für ihren Alltag mit nach Hause.

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte zur Förderung von Familienerholungsmaßnahmen erteilen die Thüringer Familienferienstätten. Nehmen Sie direkt Kontakt mit einer Familienferienstätte auf.

www.bag-familienerholung.de

 

Voraussetzungen

Gefördert werden Familien mit Hauptwohnsitz in Thüringen, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz oder nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (Kindergeldzuschlag) bzw. vergleichbare Leistungen beziehen oder eine Einschätzung des zuständigen Jugendamtes über den Förderbedarf für Familien in besonders schwierigen Lebenssituationen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bescheid über die Leistungen nach SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz oder nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (Kindergeldzuschlag)

  • oder formloses Empfehlungsschreiben des zuständigen Jugendamtes

     

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine. Rechtzeitig bei der Ferienstätte verbindlich anmelden.

Bearbeitungsdauer

Keine, da über die Familienferienstätte abgerechnet wird.

Anträge / Formulare

Kein Antragsformular. Die Familien melden sich verbindlich bei der gewünschten Thüringer Familienferienstätte an. Anträge auf Landeszuschüsse stellen die Thüringer Familienferienstätten für alle Familien bei der Gesellschaft für Arbeit und Wirtschaftsförderung mbH.

Was sollte ich noch wissen?

Die förderfähigen Angebote zur Familienerholung und -bildung sind auf der Homepage www.bag-familienerholung.de jederzeit abrufbar.

 

Unterstützende Institutionen

Die Familienberatungsstellen und Jugendämter vor Ort werden regelmäßig von der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung über die aktuellen Angebote zur Familienerholung informiert und sind Ihnen gern behilflich.