Bürgergeld, Leistungsberechtigte & Mietspiegel


Bürgergeld – staatliche Sozialleistung

Bürgergeld, die Grundsicherung für Arbeitssuchende, ist eine staatliche Sozialleistung, die die wirtschaftliche Existenz und damit den Lebensunterhalt von Menschen sichert, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen.

Bürgergeld können erwerbsfähige Personen erhalten, wenn sie leistungsberechtigt sind.

Bei der Berechnung der Leistungen wird die sogenannte Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Diese kann aus einer oder mehreren Personen bestehen, wobei mindestens eine Person erwerbsfähig sein muss.

Leistungen nach dem SGB II werden grundsätzlich ab dem Tag der Antragstellung geprüft und ggf. erbracht.

Die Leistungen der Grundsicherung werden aus Steuern finanziert und zur Überbrückung als Absicherung des Existenzminimums gewährt. Deshalb sind alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern.

Die Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden als Bürgergeld bezeichnet. Hier können Sie Bürgergeld online beantragen.



Leistungsberechtigte und ihre Angehörigen erhalten:

  • den maßgebenden Regelbedarf, der den Lebensunterhalt sichert
  • Kosten der Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarfe
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe

Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Folgendes auf Sie zutrifft:

  • Sie sind über 15 Jahre alt und haben das Renteneintrittsalter (65-67 Jahre) noch nicht erreicht
  • Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort liegt in der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie können und dürfen mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten
  • Sie sind nicht beschäftigt oder Ihr Einkommen liegt unter dem Existenzminimum
  • Sie haben kein Vermögen, von dem Sie leben können


Bildung und Teilhabe

Den Antrag Teilhabe und Bildung finden Sie über das Portal des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis (hier klicken).

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gibt es für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen für Asylbewerber bekommen.  

Seit August 2019 erhalten Schülerinnen und Schüler für die Schulausstattung insgesamt 150 Euro.

Die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung fallen weg und werden komplett aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gezahlt. Die Überweisung für das Mittagessen erfolgt im Saale-Orla-Kreis direkt an die Essensanbieter für die leistungsberechtigten Kinder.

Die Unterstützung für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel für Vereins-, Kultur und Ferienangebote beträgt monatlich 15 Euro.

Weiterhin werden Kosten für Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gezahlt.

Antragstellung und Informationen im Fachdienst Schulverwaltung/Bildung und Teilhabe im Landratssamt in Schleiz sowie im Bürgerservice des Landratsamtes in Pößneck.



Mietspiegel: Kosten der Unterkunft / Unterkunftsrichtlinie

Hier können Sie den aktuellen Mietspiegel des Saale-Orla-Kreises einsehen.