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Gesundheitszeugnis Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im Lebensmittelverkauf oder in der Gastronomie tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erstbescheinigung des Gesundheitsamtes nach vorausgegangener umfassender Belehrung über gesundheitliche Anforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln.

Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis: ( Saale-Orla-Kreis )

Eine Anmeldung mit Terminvereinbarung ist im Landratsamt des Saale-Orla-Kreises Fachdienst Gesundheit in jedem Fall unter den genannten Telefonnummern oder per E-Mail erforderlich.

Dauer der Belehrung: ca. 1 Stunde

An wen muss ich mich wenden?

An das Gesundheitsamt Ihres Landratsamtes bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis sowie bei Schülern Schülerausweis.

Welche Gebühren fallen an?

Gemäß Punkt 6.3.3.1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung MSFG je nach Aufwand zwischen 15 bis 30 €.

Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis: ( Saale-Orla-Kreis )

Gebühr: 30,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erstbescheinigung des Gesundheitsamtes darf nicht älter sein als drei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit.

Was sollte ich noch wissen?

Die Sprechzeiten /Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes sind zu beachten.

Ein Service des Landes Thüringen