Aktueller Wohnort: Oberoppurg (07381)

Bauen - Anzeige des Baubeginns

Leistungsbeschreibung

Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde in folgenden Situationen zu informieren:

Beginn der Ausführung des Vorhabens

Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten.

Voraussetzungen

Sie sind Bauherr eines Vorhabens. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Baubeginnanzeige muss mindestens eine Woche vor Baubeginn in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis: ( Saale-Orla-Kreis )

Die Antragsformulare finden Sie im Bereich "Formulare" auf dieser Seite.

Was sollte ich noch wissen?

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis: ( Saale-Orla-Kreis )

Anträge inklusive Anlagen können im PDF Format bis zu einer Nachrichtengröße von maximal 35 MB je Email an die Emailadresse gesendet werden. Sollte die Nachrichtengröße nicht ausreichen, kann man den Antrag auch in mehreren Emails einreichen.

Ein Service des Landes Thüringen