Bauen - Anzeige des Baubeginns
Leistungsbeschreibung
Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde in folgenden Situationen zu informieren:
Beginn der Ausführung des Vorhabens
Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten.
Voraussetzungen
Sie sind Bauherr eines Vorhabens.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Baubeginnanzeige muss mindestens eine Woche vor Baubeginn in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis: ( Saale-Orla-Kreis )
Die Antragsformulare finden Sie im Bereich "Formulare" auf dieser Seite.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Elektronische Antragstellung
Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis: ( Saale-Orla-Kreis )
Anträge inklusive Anlagen können im PDF Format bis zu einer Nachrichtengröße von maximal 35 MB je Email an die Emailadresse bauordnung@lrasok.thueringen.de gesendet werden. Sollte die Nachrichtengröße nicht ausreichen, kann man den Antrag auch in mehreren Emails einreichen.
Ein Service des Landes Thüringen