Archiv Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis erfolgen auf der Internetseite www.saale-orla-kreis.de und sind rechtsverbindlich.
Während der allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes können die öffentlichen Bekanntmachungen kostenfrei eingesehen werden oder sind gegen Kostenerstattung als Ausdruck erhältlich.
Im Saale-Orla-Kreis hat sich die Muffelwildpopulation in den vergangenen Jahren deutlich und überproportional erhöht.
Die Entgeltordnung regelt die Eintrittspreise, Nutzungsentgelte und weitere Kosten des Museums Schloß Burgk. Sie tritt zum 1. September 2024 in Kraft.
Nach mehreren Jahren wurde wieder eine neue Entgeltordnung für die Gießerei Heinrichshütte in Wurzbach beschlossen. Sie tritt zum 1. September in Kraft.
Auch in diesem Jahr gewährt der Saale-Orla-Kreis in Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse wieder Zuwendungen zur Förderung des Ehrenamtes im Landkreis.
Der Wahlausschuss für die Kreistagswahl tritt am 30. Mai 2024 in öffentlicher Sitzung zusammen, um das endgültige Wahlergebnis festzustellen.
Zur Kreistagswahl im Saale-Orla-Kreis treten acht Parteien bzw. Wählervereinigungen mit insgesamt 209 Kandidatinnen und Kandidaten an.
Die öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses des Saale-Orla-Kreises zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses findet am 12. Juni um 17 Uhr statt.
Das Entnahmeverbot von Wasser zur Bewässerung aus Bächen, Flüssen, Teichen und allen weiteren oberirdischen Gewässern, das seit dem Sommer 2019 im Saale-Orla-Kreis galt, wurde am 17. April 2024 aufgehoben.
Bei der geplanten Maßnahme handelte es sich um einen Gewässerausbau für den die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen ist.
Bei der geplanten Maßnahme handelte es sich um einen Gewässerausbau für den die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen ist.
Anlässlich des Stadtfestes am 8. September 2024 wird es in Pößneck einen Verkaufsoffenen Sonntag geben.
Hiermit informiert der Fachdienst Gesundheit des Saale-Orla-Kreises über die im Landkreis 2024 in die Überwachung einbezogenen fünf Badestellen.
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz sind die Unternehmer von Abwasseranlagen verpflichtet, diese auf den ordnungsgemäßen Betrieb und Unterhaltung zu überwachen.
Um wildlebende Arten und deren Populationen zu erhalten, sind fachliche Grundlagen nötig, für deren Erarbeitung das TLUBN in Thüringen zuständig ist.