Fahrzeug - Kennzeichenarten
Leistungsbeschreibung
Kennzeichen erhalten durch die Ausfertigung Urkundencharakter. Das bedeutet, dass daran nichts verändert werden darf - z.B. durch Knicken oder Aufbringen von Aufklebern
Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
- Bankverbindung (für KFZ-Steuer)
- Vollmacht (für Bevollmächtigte)
Welche Gebühren fallen an?
Zulassungsgebühren zwischen 5- 100 € nach der GebOSt
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Was sollte ich noch wissen?
Für Bevollmächtigte gilt:
Anstelle des Original-Personalausweises kann eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters unter folgenden Voraussetzungen vorgelegt werden:
- Die Kopie muss als solche erkennbar sein (durch Aufdruck "Kopie").
- Die Kopie darf ausschließlich zu Identifizierungszwecken bei der Zulassungsbehörde verwendet werden. Die Vorlage einer, vom Antragsteller persönlich unterzeichneten, Vollmacht durch den Bevollmächtigten/Zulassungsdienst ist weiterhin notwendig.
- Der Antragsteller ist durch den Bevollmächtigten/Zulassungsdienst auf die Möglichkeit der Schwärzung von Daten auf der Kopie hinzuweisen, die nicht zur Identifizierung benötigt werden. Dies gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- Seriennummer. Benötigt werden für Zwecke der KFZ-Zulassung bei natürlichen Personen lediglich folgende Halterdaten: Familienname, Geburtsname, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort.