Kfz: Außerbetriebsetzung im Onlineverfahren
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ihr Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen) wollen, müssen Sie dies beantragen.
Ab dem 01. Januar 2015 können zugelassene Fahrzeuge über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Hierzu bietet die zuständige Stelle einen Onlineverfahrensweg an.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dem Schritt- für – Schritt – Anweisungen im Online-Verfahren ist zu folgen.
Welche Gebühren fallen an?
Zulassungsgebühren zwischen 5-50 € nach der GebOSt
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Was sollte ich noch wissen?
Die Außerbetriebsetzung ist im Online-Verfahrensweg jederzeit möglich, wenn das Fahrzeug nach 2015 zugelassen wurde.