Fahrzeughalterwechsel / Verkauf
Leistungsbeschreibung
Änderungen in der Person oder Anschrift des Halters müssen der Zulassungsbehörde unverzüglich mitgeteilt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Umzug innerhalb des Landkreises
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief, wenn dieser vor dem 01.10.2005 ausgefertigt wurde
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung(nicht älter als 3 Monate)
- Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung (Abgasuntersuchung ist seit dem 01.01.2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung) bei Fahrzeugen, für die eine HU/AU fällig war - ggf. SP-Protokoll/Prüfbuch
- grundsätzlich notwendige Unterlagen zum Fahrzeughalter
Namensänderung
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung (Abgasuntersuchung ist seit dem 01.01.2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung) bei Fahrzeugen, für die eine HU/AU fällig war - ggf. SP-Protokoll/Prüfbuch
- grundsätzlich notwendige Unterlagen zum Fahrzeughalter
Änderung Technik
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 19 oder § 21 StVZO
- Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung (Abgasuntersuchung ist seit dem 01.01.2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung) bei Fahrzeugen, für die eine HU/AU fällig war - ggf. SP-Protokoll/Prüfbuch
- grundsätzlich notwendige Unterlagen zum Fahrzeughalter
Änderung Saisonkennzeichen
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen oder Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- amtliche Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB – 7stellige Kombination aus Ziffern und Zahlen)
- Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung (Abgasuntersuchung ist seit dem 01.01.2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung) bei Fahrzeugen, für die eine HU/AU fällig war - ggf. SP-Protokoll/Prüfbuch
- zusätzlich bei Oldtimern: Gutachten nach §23 FZV
- grundsätzlich notwendige Unterlagen zum Fahrzeughalter
Umkennzeichnung
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- amtliche Kennzeichen
- Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung (Abgasuntersuchung ist seit dem 01.01.2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung) bei Fahrzeugen, für die eine HU/AU fällig war - ggf. SP-Protokoll/Prüfbuch
- grundsätzlich notwendige Unterlagen zum Fahrzeughalter
Internationale Zulassung für nationales Kennzeichen
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung (Abgasuntersuchung ist seit dem 01.01.2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung) bei Fahrzeugen, für die eine HU/AU fällig war - ggf. SP-Protokoll/Prüfbuch
- grundsätzlich notwendige Unterlagen zum Fahrzeughalter
Welche Gebühren fallen an?
Zulassungsgebühren zwischen 5 - 100 € nach der GebOSt
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung muss unverzüglich mitgeteilt werden.
Rechtsgrundlage
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Was sollte ich noch wissen?
Für Bevollmächtigte gilt:
Anstelle des Original-Personalausweises kann eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters unter folgenden Voraussetzungen vorgelegt werden:
- Die Kopie muss als solche erkennbar sein (durch Aufdruck "Kopie").
- Die Kopie darf ausschließlich zu Identifizierungszwecken bei der Zulassungsbehörde verwendet werden. Die Vorlage, einer vom Antragsteller persönlich unterzeichneten Vollmacht durch den Bevollmächtigten/Zulassungsdienst, ist weiterhin notwendig.
- Der Antragsteller ist durch den Bevollmächtigten/Zulassungsdienst auf die Möglichkeit der Schwärzung von Daten auf der Kopie hinzuweisen, die nicht zur Identifizierung benötigt werden. Dies gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- Seriennummer. Benötigt werden für Zwecke der KFZ-Zulassung bei natürlichen Personen lediglich folgende Halterdaten: Familienname, Geburtsname, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort.