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Gewässerausbau

Leistungsbeschreibung

Gewässerausbau bedarf der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens, in das eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) integriert ist. Für einen Gewässerausbau, für den nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.

Zum Gewässerausbau zählen:
•die Herstellung (Teichanlagen, Mühlgräben),
•Beseitigung
•oder wesentliche Umgestaltung (Umverlegung, Renaturierung sowie Offenlegung) eines Gewässers oder seiner Gewässerrandstreifen

An wen muss ich mich wenden?

Die Untere Wasserbehörde steht Ihnen für Fragen rund ums Thema "Gewässerausbau" zur Verfügung.

Welche Gebühren fallen an?

In Abhänigkeit der Investitionskosten nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (ThürVwKostOMUEN).

Welche Fristen muss ich beachten?

Mindestens 1 Jahr vor dem geplanten Baubaginn beantragen.

Rechtsgrundlage

§ 67 und § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Was sollte ich noch wissen?

Vor Erarbeitung der Genehmigungsunterlagen empfehlen wir eine Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde.