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Erlaubnisverfahren nach § 34 Gewerbeordnung - Pfandleihgewerbe

Leistungsbeschreibung

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte um Beachtung, dass die Städte Neustadt a. d. Orla und Pößneck ein eigenes Gewerbeamt haben!

Welche Unterlagen werden benötigt?

  •  vollständig ausgefülltes Antragsformular gem. § 34 Gewerbeordnung
  • Nachweis der Identität bei persönlicher Vorsprache (Vorlage Personalausweis)
  • Vorlage Aufenthaltstitel bei Ausländern
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Führungszeugnis, zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der örtlich zuständigen Gewerbebehörde)
  • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Nachweis über die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten
  • Versicherungsnachweis
  • Vorlage Handelsregisterauszug bei juristischer Person 

Welche Gebühren fallen an?

500,00 EUR

Rechtsgrundlage

  • § 34 Gewerbeordnung (GewO)
  • Pfandleiherverordnung (PfandlV)

Was sollte ich noch wissen?

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache oder Postweg, auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, auch per Postweg möglich

Der Pfandleiher muss der zuständigen Behörde den Beginn des Gewerbes und jeden Wechsel der benutzten Räume anzeigen.