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Auskunft aus dem Gewerberegister

Leistungsbeschreibung

Der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden dürfen allgemein zugänglich gemacht werden (einfache Auskunft). Die Übermittlung weiterer Daten ist nur bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses zulässig (erweiterte Auskunft).

An wen muss ich mich wenden?

Bitte um Beachtung, dass die Städte Neustadt a. d. Orla und Pößneck ein eigenes Gewerbeamt haben!

Welche Unterlagen werden benötigt?

- schriftlicher Antrag
- bei erweiterter Auskunft mit Begründung zur Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses

Welche Gebühren fallen an?

15,00 EUR

Rechtsgrundlage

Gewerbeordnung (GewO)

Elektronische Antragstellung

Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.

zur elektronischen Antragstellung "Auskunft Gewerberegister"