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Erlaubnisverfahren nach § 34i Gewerbeordnung - Immobiliardarlehensvermittler

Leistungsbeschreibung

Wer als Immobiliardarlehensvermittler gewerblich tätig sein will, bedarf der Erlaubnis.

Verfahrensablauf

Bitte um Beachtung, dass die Städte Neustadt a. d. Orla und Pößneck ein eigenes Gewerbeamt haben!

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular gem. § 34i Gewerbeordnung
  • Nachweis der Identität bei persönlicher Vorsprache (Vorlage Personalausweis)
  • Vorlage Aufenthaltstitel bei Ausländern
  • Vorlage Handelsregisterauszug bei juristischer Person
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Führungszeugnis, zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der örtlich zuständigen Gewerbebehörde)
  • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
  • Auskunft des Zentralen Vollstreckungsgerichtes
  • Nachweis über die Bescheinigung einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Auskunft aus dem Insolvenzgericht
  • Sachkundenachweis für Immobiliardarlehensvermittler

Welche Gebühren fallen an?

500,00 EUR

Rechtsgrundlage

§ 34i Gewerbeordnung (GewO)

Was sollte ich noch wissen?

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache oder Postweg, auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, auch per Postweg möglich