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Wanderlager

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren veranstalten möchten, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, müssen Sie dies für den Ort zuständige Gewerbebehörde anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte um Beachtung, dass die Städte Neustadt a. d. Orla und Pößneck ein eigenes Gewerbeamt haben!

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Anzeige einer Verkaufsveranstaltung  (Wanderlager)
  • den Wortlaut  und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigung
  • Kopie der Reisegewerbekarte bzw. eine Kopie der gewerblichen Niederlassung

Welche Fristen muss ich beachten?

14 Tage vor Beginn

Rechtsgrundlage

§ 56 a GewO (Gewerbeordnung)

Was sollte ich noch wissen?

Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur druch den in der Anzeige genannten Veranstalter oder einen von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter geleitet werden, der Name des Vertreters ist der Behörde in der Anzeige mitzuteilen.

Elektronische Antragstellung

Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.

zur elektronischen Antragstellung "Wanderlager"