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Erlaubnisverfahren nach § 34f Gewerbeordnung - Finanzanlagenvermittlung

Leistungsbeschreibung

Wer als Finanzanlagenvermittler oder Anlagenberater gewerblich tätig sein will, bedarf der Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte um Beachtung, dass die Städte Neustadt a. d. Orla und Pößneck ein eigenes Gewerbeamt haben!

Welche Unterlagen werden benötigt?

  •  vollständig ausgefülltes Antragsformular gem. § 34f Gewerbeordnung
  • Nachweis der Identität bei persönlicher Vorsprache (Vorlage Personalausweis)
  • Vorlage Aufenthaltstitel bei Ausländern
  • Vorlage Handelsregisterauszug bei juristischer Personen
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Führungszeugnis, zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der örtlich zuständigen Gewerbebehörde)
  • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
  • Auskunft des Zentralen Vollstreckungsgerichtes
  • Nachweis über die Bescheinigung einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Auskunft aus dem Insolvenzgericht
  • Sachkundenachweis für Finanzanlagenvermittler

Welche Gebühren fallen an?

500,00 EUR

Rechtsgrundlage

§ 34f Gewerbeordnung (GewO)
Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)

Was sollte ich noch wissen?

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache oder Postweg, auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, auch per Postweg möglich