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Sperrzeitverkürzung

Leistungsbeschreibung

Eine Sperrzeit gilt für folgende Veranstaltungen:

Vergnügungsplätze, Veranstaltungen nach § 60a der Gewerbeordnung, Schaustellungen, unterhaltende Vorstellungen sowie Musikaufführungen und sonstige, nicht unter den Nummern 2 oder 3 genannte Lustbarkeiten, Betriebe und Veranstaltungen im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel ab 22:00 Uhr,
Theater- oder Filmvorführungen im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel ab 24:00 Uhr,
Biergärten, Wirtschaftsgärten und von der Nutzung für den Betrieb von Gaststätten mit umfasste Freiflächen sowie sonstige Gaststätten im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel ab 1:00 Uhr.
Die Sperrzeit endet für die genannten Veranstaltungen um 6.00 Uhr.

Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit allgemein verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden. Für einzelne Betriebe kann die Sperrzeit bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse befristet und widerruflich verkürzt oder aufgehoben werden; in diesem Fall können zudem Auflagen erteilt werden.  

An wen muss ich mich wenden?

Bitte um Beachtung, dass die Städte Neustadt a. d. Orla und Pößneck ein eigenes Gewerbeamt haben!

Welche Unterlagen werden benötigt?

vollständig ausgefüllter Antrag für die Sperrzeit

Welche Gebühren fallen an?

Die Bemessung der Gebühren richten sich je nach:

  • Größe und Dauer der Veranstaltung
  • Zeitaufwand zur Bearbeitung

Pro Tag können Gebühren in Höhe von 30,- € bis 500,- € anfallen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag sollte spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen

Rechtsgrundlage

§ 5 Thüringer Gaststättengesetz (ThürGastG)

Was sollte ich noch wissen?

Antragstellung für Sperrzeitverkürzung erfolgt in der Regel immer im Zusammenhang mit der Anzeige nach § 42 OBG (Ordnungsbehördengesetz) in dem jeweiligen zuständigen Ordnungsamt.

Elektronische Antragstellung

Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.

zur elektronischen Antragstellung "Sperrzeiten"