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Piercing/Tattoo: Betrieb eines Studios

Leistungsbeschreibung

Piercing/Tattoo-Studios gehören nach der Gewerbeordnung zum „stehenden Gewerbe“. Den Betrieb eines solchen Studios müssen Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges

Was sollte ich noch wissen?

An das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großen kreisangehörigen Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb seinen Sitz haben soll.

Ein Service des Landes Thüringen